Gewaltschutzgesetz

Gewaltschutzgesetz
1. Begriff: Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung bei Trennung vom 11.12.2001 (BGBl I 3513).
- 2. Rechtsfolgen: Im Fall vorsätzlicher  Gewalt, Drohung mit Gewalt, Hausfriedensbruch oder unzumutbarer Belästigung einer Person kann das Gericht die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen treffen.
- Beispiele: (1) Anordnung an den Täter, sich nicht in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten.
- (2) Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung, v.a. unter Ehegatten (§ 1361b BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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